SIGE-Koordination
Im Jahr 1998 ist die "BAUSTELLENVERORDNUNG" vom Gesetzgeber eingeführt worden. Ziel der Baustellenverordnung ist es, die Arbeitsabläufe auf der Baustelle sicherer zu gestalten und Sicherheitshinweise für die spätere Nutzung und Wartung des Gebäudes zu geben.
- Beratung im Vorfeld einer Bautätigkeit zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Einreichen der erforderlichen behördlichen Unterlagen (Vorankündigung)
- Überwachung der Arbeitssicherheit bei der Ausführung der Baumaßnahme
- Erstellen der "Unterlage" für die Nutzung und Wartung eines Gebäudes




